- Rechtspolizei
Rechtspolizei, s.v.w. freiwillige Gerichtsbarkeit.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Rechtspolizei, s.v.w. freiwillige Gerichtsbarkeit.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Rechtspolizei — Rechtspolizei, der Inbegriff derjenigen obrigkeitlichen Functionen, welche die Verhütung möglicher Rechtsverletzungen u. Streitigkeiten, bes. durch öffentliche Beglaubigung u. Bestätigung von Handlungen u. Rechtsgeschäften bezwecken. Der Begriff… … Pierer's Universal-Lexikon
Rechtspolizeigesetz — Rechtspolizeigesetz, in Baden der Name für das Gesetz vom 17. Juni 1899, das die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Notariat ordnet. Rechtspolizei ist die Fürsorge des Staates für Schutz von Privatrechten, also die sogen. freiwillige… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Josef Holler — (* 21. März 1881 in Königshofen, Amt Tauberbischofsheim; † 5. Dezember 1959 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Jurist. Von 1921 bis 1934 war er Oberbürgermeister der badischen Stadt Offenburg. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Ehrungen … Deutsch Wikipedia